Vereinbarung zwischen

Wiveda GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herr Clemens Harald Kiessling HRB 239 444, AG München (folgend Wiveda genannt)

und

Firmenname *
Vorname *
Nachname *
Straße / Nr. *
PLZ *
Ort *
Mobilnummer *
Mail *
Mail für Rechnungen (optional).
Preisklassen *

Wiveda vermittelt Händler für einen Ankaufservice Termine mit privaten Verkäufern. Ein rechtlicher Anspruch auf Terminvermittlung besteht nicht. Die Termine werden direkt von den Kunden online in einen Terminkalender von Händler eingetragen. Der Terminkalender wird von Wiveda dem Händler gegen eine monatliche Grundgebühr in Höhe von 165,00 Euro netto zur Verfügung gestellt.

Der Vertrag kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Findet innerhalb eines Kalendermonats keine Terminvermittlung seitens des Anbieters statt, kann der Händler ein außerordentliches Kündigungsrecht in Anspruch nehmen. Jede Kündigung bedarf der Textform (E-Mail ist ausreichend).

Bei einem Verstoß gegen die AGB der Wiveda kann Wiveda den Händler von diesem Service ausschließen.

Die Voraussetzungen des Ankaufservices und die Pflichten des Händlers ergeben sich aus den AGB. Insbesondere verpflichtet sich der Händler, die Termine, welche vermittelt wurden, wahrzunehmen, sowie Wiveda unverzüglich über einen erfolgten Ankauf zu informieren.

Die Provision für den Ankaufservice berechnet sich wie folgt:

Ankaufspreis Untergrenze Ankaufspreis Obergrenze Provision netto
0 € 5.000 € 100 €
5.001 € 10.000 € 300 €
10.001 € 12.500 € 400 €
12.501 € 15.000 € 500 €
> 15.001 € - 600 €

Wir berechnen die Provision anhand des tatsächlichen Ankaufpreises, den der Händler auf Anfrage durch einen unterschriebenen Beleg nachweisen muss.

Falls Händler mehrere Fahrzeuge innerhalb eines Kalendermonats ankauft, gewährt Wiveda dem Händler folgende Nachlässe für alle Ankäufe in dem entsprechenden Kalendermonat:

Anzahl Ankäufe innerhalb eines Kalendermonats Nachlass auf die Monatsrechnung
5 - 9 20 %
10 - 14 25 %
15 oder mehr 30 %

Händler verpflichtet sich, Wiveda GmbH innerhalb von 24 Stunden über das Ergebnis zu informieren. Dazu stehen im Terminkalender die notwendigen Informationswege zur Verfügung. Als Ankäufe gelten folgende Ergebnisse als rechtsverbindlich:

  • Händler kauft das Fahrzeug direkt an
  • Kommissionsgeschäft1 (Händler nimmt Fahrzeug des Interessenten in Kommission)
  • Kommissionsgeschäft2 (Händler verkauft Fahrzeug des Interessenten an einen Dritten)
  • Händler vermittelt den Ankauf an einen anderen Händler weiter

Ob der Ankauf eines Fahrzeuges zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, ist unerheblich, der Rechtsanspruch auf Vermittlungsprovision bleibt bestehen.

Wiveda behält sich vor, die Bedingungen, so wie die Vermittlungsgebühr, jederzeit zu ändern. Vor Änderung erhält der Händler eine Benachrichtigung per E-Mail. Weitere vertragliche Regelungen sind in den AGB definiert.

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